Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Hausordnung

Gültig für alle STAR MOVIE-Kinobetriebe. Fassung vom: 02.06.2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für den Kauf von Eintrittskarten (Tickets), die Nutzung der VIP-Card sowie den Aufenthalt in allen Räumlichkeiten und auf dem Gelände von Star Movie. Der Vertrag über den Besuch einer Filmvorführung kommt mit dem Kauf der Eintrittskarte (an der Kassa oder online) zustande. Bei einer Online- oder telefonischen Reservierung wird lediglich ein unverbindlicher Platz reserviert.

Wird eine Kinokarte an einen Dritten weitergegeben, übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Der Weitergebende ist verpflichtet, den Erwerber auf diese AGB hinzuweisen. Für Personen, die sich ohne Ticket im Kinogebäude aufhalten, gelten diese Bestimmungen als Hausordnung.

2. Online-Kartenreservierung und -kauf

Unter www.starmovie.at oder in den Star Movie-Apps können Tickets online reserviert oder gekauft werden. 

  • Sitzplatzwahl: Um Lücken zu vermeiden, müssen Plätze direkt anschließend an bereits vergebene Plätze gewählt werden. Star Movie behält sich das Recht vor, online reservierte Karten innerhalb derselben Reihe nach dem „Best-Place-System“ zu verschieben, um Saalkapazitäten zu optimieren.
  • Fristen: Die Möglichkeit zur Online-Reservierung und zum Online-Kauf endet eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Vorstellung.
  • Abholfrist: Reservierte Eintrittskarten müssen spätestens 30 Minuten vor Beginn der Filmvorführung an der Kinokassa abgeholt und bezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist Star Movie berechtigt, die Plätze anderweitig zu verkaufen.

3. Erwerb von Kinokarten und Preise

Es gelten die für die jeweilige Vorführung ausgewiesenen Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde wird gebeten, das Ticket und das Wechselgeld sofort an der Kassa auf Richtigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen bezüglich des Wechselgeldes oder offensichtlicher Ticketfehler können nicht anerkannt werden.

Bezahlte Eintrittskarten können grundsätzlich nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden, es sei denn, Star Movie hat den Ausfall oder eine gravierende Verschiebung der Vorstellung zu vertreten. Es wird kein Ersatz für verloren gegangene oder durch zu spätes Erscheinen nicht genutzte Tickets geleistet.

Star Movie behält sich vor, Personen, die andere Besucher oder das Personal belästigen oder Anweisungen missachten, den Ticketverkauf temporär oder in schwerwiegenden Fällen dauerhaft zu verweigern.

4. Zutritt zu den Kinosälen

Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Ticket ist bis zum Ende der Vorstellung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Wird ein Besucher im Saal ohne gültiges Ticket angetroffen, behält sich Star Movie das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr/Strafzahlung in Höhe von 60 Euro zu erheben und den Besucher des Saals zu verweisen.

Verbotene Gegenstände und Kontrollen

Die Mitnahme von Waffen sowie von Foto-, Video- und sonstigen Bild- oder Tonaufnahmegeräten (ausgenommen Smartphones für den rein privaten, nicht-filmenden Gebrauch) in die Kinosäle ist untersagt. Solche Geräte können an der Kassa hinterlegt werden. Werden sie nicht innerhalb von 3 Tagen abgeholt, werden sie dem Fundamt übergeben.

Das Kinopersonal ist berechtigt, stichprobenartige Kontrollen von mitgeführten Taschen an den Saaleingängen durchzuführen. Bei begründetem Verdacht auf Mitnahme verbotener Gegenstände kann der Zutritt bei Verweigerung der Kontrolle verwehrt werden. Wird im Saal festgestellt, dass verbotene Gegenstände mitgeführt werden, kann der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittspreises der Vorführung verwiesen werden.

Speisen, Getränke und Tiere

  • Konsumation: Die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken, die am Kinobuffet erworben wurden, ist im Saal gestattet. Das Mitbringen von extern erworbenen Speisen und Getränken ist untersagt.
  • Tiere: Die Mitnahme von Tieren in das Kinogebäude und die Kinosäle ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind zertifizierte Assistenz- und Blindenführhunde, sofern sie an der Leine geführt werden, einen Beißkorb tragen und der entsprechende Nachweis (z.B. Behindertenpass) erbracht wird.

5. Verhalten im Kinosaal und Saalverweise

Besucher können nach einer erfolglosen Ermahnung durch das Personal ohne Rückerstattung des Ticketpreises des Saales verwiesen werden, wenn sie:

  1. sich weigern, den auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
  2. andere Kinobesucher akustisch (z.B. durch lautes Reden, Telefonieren), durch ihr Verhalten oder extreme Geruchsbelästigung stören;
  3. den Kinosaal vorsätzlich verunreinigen (z.B. Werfen von Popcorn/Müll auf den Boden);
  4. im Kinosaal rauchen oder E-Zigaretten/Vaporizer nutzen;
  5. Eintrittskarten für Filme lösen, für die sie die gesetzliche Altersfreigabe (Jugendschutz) nicht erfüllen.

Nach Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle zügig durch die gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen.

6. Nutzungsbedingungen Star Movie VIP-Card

Die VIP-Card ist eine Geldwertkarte und bleibt Eigentum von Star Movie. Der Karteneinsatz beträgt einmalig 1 Euro. Die Mindestaufladebeträge richten sich nach den aktuellen Informationen auf starmovie.at. Eine Bezahlung mit der VIP-Card ist nur bei Vorlage der Karte möglich.

Leistung / GebührKondition / BetragKarteneinsatz (einmalig)1,00 EuroMindestaufladungSiehe starmovie.atGültigkeit des Guthabens30 Jahre ab Aufladung (gesetzliche Verjährungsfrist)Verlust / DiebstahlKostenlose Sperre über Kinohotline. Kein Ersatz für bereits verbrauchtes Guthaben.

  • Missbrauch und Sperre: Bei schwerwiegendem Missbrauch (z.B. wiederholtes unentschuldigtes Nichtabholen reservierter Karten, manipulative Logins ohne Kaufabsicht) kann die Karte gesperrt werden.
  • Einstellung des Programms: Wird das VIP-Card-Programm eingestellt, erhalten Karteninhaber das verbleibende Guthaben in Form von Wertgutscheinen erstattet. Eine Barablöse oder Verzinsung des Guthabens findet nicht statt.
  • Identitätsprüfung: Das Personal ist berechtigt, bei Vorlage der VIP-Card stichprobenartig einen Lichtbildausweis zu verlangen, um die rechtmäßige Nutzung zu überprüfen.

7. Datenschutz und Newsletter

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und den Rechten von Betroffenen (insb. Recht auf Auskunft, Löschung und Widerruf) sind in unserer separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite einsehbar. Personenbezogene Daten werden für die Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Der Zusendung von Newslettern mit Programm- und Eventinformationen kann der Kunde im Zuge der VIP-Card-Anmeldung aktiv zustimmen (Opt-in). Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen online oder per Abmeldelink im Newsletter widerrufen werden.

8. Verbot von Film- und Tonaufnahmen

Das Abfilmen oder Mitschneiden von Ton während einer Filmvorführung verletzt das Urheberrecht und ist gerichtlich strafbar. Bei begründetem Verdacht auf eine illegale Aufnahme ist das Kinopersonal berechtigt, den Kinobesucher anzuhalten und unverzüglich die Sicherheitsbehörden zu verständigen (§ 86 Abs 1 StPO). Die Anhaltung kann abgewendet werden, wenn sich der Besucher freiwillig ausweist und das Aufnahmegerät bis zum Eintreffen der Behörden oder zur rechtlichen Klärung in die Verwahrung des Personals übergibt.

9. Verhalten auf dem Grundstück und im Center (Hausordnung)

  • Parkplatz: Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht oder kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Alkohol und Müll: Der Konsum von mitgebrachtem Alkohol ist auf dem gesamten Außengelände untersagt. Abfälle und Zigarettenreste sind ausnahmslos in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Ruhe und Ordnung: Ungebührlicher Lärm ist auf dem gesamten Gelände und im Center zu unterlassen. Im gesamten Kinogebäude gilt das gesetzliche Rauchverbot (Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz).

10. Bildaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei Sonderveranstaltungen und Events im Kinogebäude können durch Star Movie oder beauftragte Dienstleister Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke der Eventdokumentation und PR angefertigt werden. Star Movie achtet hierbei darauf, die berechtigten Interessen der Besucher zu wahren. Auf die Durchführung von Aufnahmen wird bei den entsprechenden Events gesondert (z.B. durch Aushang) hingewiesen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das jeweils gültige Jugendschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Den Anweisungen des Kino- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen sowie eine Besitzstörungsklage eingebracht werden.