Alterskennzeichnung
von Filmen

Die verpflichtende Alterskennzeichnung von Kinofilmen

Alle neuen Kinofilme werden von den Experten der Jugendmedienkommission des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur begutachtet. Die Filme werden je nach Inhalt mit folgenden Alterskennzeichnungen versehen:

 

  • freigegeben für alle Altersstufen (jugendfrei)
  • freigegeben ab 6 Jahren
  • freigegeben ab 8 Jahren
  • freigegeben ab 10 Jahren
  • freigegeben ab 12 Jahren
  • freigegeben ab 14 Jahren
  • freigegeben ab 16 Jahren


Alterskontrollen sind keine Schikane, sondern eine gesetzliche Vorgabe, da wir uns sonst als Kinobetreiber strafbar machen. Unser Ziel ist immer, dass unsere Gäste Filme ansehen können! 
 

WICHTIG:

Die Alterskennzeichnung der Jugendmedienkommission ist die Basisinformation für die Gesetzgebung der Bundesländer. In der Praxis wird die empfohlene Alterskennzeichnung also auch Bestandteil des jeweiligen Jugendschutzgesetzes. Diese ist für Besucher und Kino gesetzlich bindend und kann für Kinder in Begleitung von Erwachsenen NICHT unterschritten werden (außer Sonderregelung in der Steiermark). Bei Gesetzesübertretungen drohen Strafen bis zu EUR 700,-. Bitte nimm einen Lichtbildausweis ins Kino mit, damit wir dein Alter ggf. kontrollieren können.

 

Sonderregelung für die Steiermark:

Kinder und Jugendliche in Begleitung einer Aufsichtsperson dürfen auch Filmvorführungen besuchen, für die eine um höchstens drei Jahre höhere Altersstufe festgelegt worden ist, sofern es sich nicht um Filme handelt, für die Jugendverbot (freigegeben ab 16 Jahre) gilt.

Ausschnitt aus einer Rechtsauskunft vom Amt der OÖ. Landesregierung vom 19.8.2025:

In § 9 Oö. Jugendschutzgesetz 2001 (Oö. JSchG 2001) ist festgelegt, dass Jugendlichen keine jugendgefährdenden Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien, zugänglich gemacht werden dürfen. Die Verantwortung liegt in diesem Zusammenhang auch beim Kinobetreiber, geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine altersadäquate Vorführung sicherzustellen.

Nach § 4 Oö. JSchG 2001 dürfen Erwachsene Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern. Sie haben sich so zu verhalten, dass Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen und sozialen Entwicklung nicht geschädigt werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass den in ihrem Einflussbereich befindlichen Jugendlichen keine jugendgefährdenden Informationen, Unterhaltungen, Darbietungen oder Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien zugänglich werden. Das bedeutet, dass auch unter der Begleitung Erwachsener, Jugendliche Filme nicht sehen dürfen, die für sie altersmäßig nicht geeignet sind.

Bedeutung der Alterskennzeichnungen im Detail

Freigegeben für alle Altersstufen:

Filme nicht über 90 Minuten Länge, bei denen Kinder die Möglichkeit haben sich in die Dramaturgie ein- und auszuklinken. Kinder sollen sich mit dem Inhalt des Films positiv auseinandersetzen können und Spaß am Leinwandgeschehen haben.

 

Freigegeben ab 6 Jahren:

Zeichentrickfilme, bei denen Kinder einfach zwischen Fiktion und Wirklichkeit unterscheiden können. Filme mit einem eindeutig positivem Ausgang und einer starken Orientierung an Tieren.

 

Freigegeben ab 8 Jahren:

Komplexere und längere Handlungen. Alltagsgeschichten aller Art, in denen Empathie mit den Figuren möglich oder sogar erforderlich ist. Aber auch Fantasy- und Science Fiction-Filme, die die Entwicklung einer gewissen Selbständigkeit und des eigenen Rollenbildes (Mädchen/Bub) sowie Freundschaften mit Gleichaltrigen zeigen, schaffen wichtige Identifikationsmomente.

 

Freigegeben ab 10 Jahren:

Komplexe Handlungen. Kinder mit Medienkompetenz können auch gruselige oder leicht beängstigende Filmmomente genießen und richtig verarbeiten.

 

Freigegeben ab 12 Jahren:

12jährige sind bereits in der Lage, die Gesamthandlung nachzuvollziehen und Spannungssequenzen auszuhalten. Wesentliches und Unwesentliches im Film werden erkannt, kompliziertere Gestaltungsmittel, z.B. Rückblenden, stellen kein Verstehenshindernis mehr dar.

 

Freigegeben ab 14 Jahren:

Altersgruppe mit nur mehr geringen Unterschieden zu Sehgewohnheiten von Erwachsenen. Hochgerüstete Actionwelten können großteils durchschaut werden.

 

Freigegeben ab 16 Jahren:

Bereits hohe Medienkompetenz in dieser Altersgruppe. Für eine Zulässigkeitsbeschränkung bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind Aufrufe zu religiöser Intoleranz, Verletzung gesellschaftlicher Tabus, politischer Extremismus, Ausländerfeindlichkeit und Rassismus sowie die positive Darstellung von Drogen- und Alkoholkonsum maßgebend. Bitte zu beachten: Auch wenn eine erwachsene Begleitperson dabei ist, dürfen wir gesetzlich unter 16 Jährige keinen Zutritt zur Filmvorstellung gewähren!

 

Quelle: Broschüre für Alterskennzeichnung der Jugendmedienkommission. 

Darf ich ein Baby mit in den Kinosaal nehmen?

Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren ist nur bei Filmen mit einer Altersfreigabe von „jugendfrei“ bzw. „uneingeschränkt“ erlaubt. Das Baby gilt als „Schoßkind“ und es muss keine Kinokarte bezahlt werden. Ab dem Alter von 3 Jahren ist immer eine Eintrittskarte zum jeweils gültigen Kindertarif zu lösen. Da ein Kinobesuch ein für die Sinne intensives Erlebnis ist, empfehlen wir mit Babys keine Kinovorstellung zu besuchen.