Alterskennzeichnung
von Filmen

🎬 Die gesetzlichen Jugendschutz-Regeln: Wer darf welchen Film sehen?

Wir möchten, dass alle Gäste eine gute Zeit bei Star Movie haben. Damit Kinder und Jugendliche sicher sind, gibt es Gesetze zum Jugendschutz. An diese Regeln müssen wir uns halten.

🔍 Wer prüft die Filme?

Alle neuen Kinofilme werden von den Experten der Jugendmedienkommission (JMK) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur begutachtet. Je nach Inhalt (Dramaturgie, Themen, Belastungspotenzial) werden die Filme mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur FSK: Bitte beachte, dass die deutschen FSK-Kennzeichnungen in Österreich keine rechtliche Gültigkeit haben. Es gelten ausschließlich die Einstufungen der österreichischen Jugendmedienkommission. Da diese oft von den deutschen Freigaben abweichen, informiere dich bitte vorab direkt auf unserer Website über die für uns bindende Altersfreigabe.

📌 Wichtig für deinen Besuch

  • ⚖️ Es ist Gesetz: Wir müssen das Alter prüfen, sonst bekommen wir eine Strafe.

  • 🪪 Ausweis mitbringen: Bitte zeige uns einen Ausweis, damit wir dein Alter wissen.

  • 🚫 Eltern-Begleitung (OÖ): In Oberösterreich dürfen Kinder nicht in einen Film gehen, wenn sie zu jung sind. Das gilt auch, wenn die Eltern dabei sind.

  • 💸 Hohe Strafen: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss bis zu 700 Euro Strafe zahlen.

🌈 Die Altersstufen im Überblick

  • 🟢 Ab 0 Jahren: Diese Filme sind kurz und für alle Kinder erlaubt.

  • 🟡 Ab 6 Jahren: Meistens Zeichentrick-Filme mit einem guten Ende.

  • 🟠 Ab 8 Jahren: Geschichten über Freunde oder Fantasie-Welten.

  • 🔴 Ab 10 Jahren: Etwas längere Geschichten, die auch mal ein bisschen gruselig sein können.

  • 🔵 Ab 12 Jahren: Jugendliche verstehen hier schon schwere Handlungen und halten Spannung aus.

  • 🟣 Ab 14 Jahren: Diese Filme sind fast wie Filme für Erwachsene.

  • ⚫ Ab 16 Jahren: Filme für Jugendliche mit viel Erfahrung. Es geht oft um schwierige Themen.

​​​​​​​🗺️ Sonderregelungen in anderen Bundesländern

  • Steiermark: Gilt für alle Filme außer bei Jugendverbot (ab 18 Jahren).
    In der Steiermark dürfen Kinder in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson die Altersfreigabe um drei Jahre unterschreiten, sofern es sich nicht um Filme handelt, für die Jugendverbot (ab 18 Jahre) gilt.

    Beispiel 1: Ein 9-jähriges Kind darf mit Eltern in einen Film „Ab 12 Jahren“.
    Beispiel 2: Ein 13-jähriger Jugendlicher darf mit Begleitung in einen Film „Ab 16 Jahren“.
     
  • Niederösterreich: In Niederösterreich dürfen Kinder in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson die Altersfreigabe um drei Jahre unterschreiten, sofern es sich nicht um Filme handelt, für die Jugendverbot (ab 16 Jahre) gilt

    Beispiel 1: Ein 7-jähriges Kind darf mit Begleitung in einen Film „Ab 10 Jahren“.
    Beispiel 2: Ein 13-jähriger Jugendlicher darf NICHT in einen Film „Ab 16 Jahren“, da hier das Jugendverbot greift.
     

Wichtig für Oberösterreich: Bitte denkt daran, dass diese Ausnahmen in  nicht gelten. Hier muss man immer das richtige Alter für den Film haben

👶 Babys & Kleinkinder

  • Empfehlung: Wegen der intensiven Reize empfehlen wir, keine Kinovorstellungen mit Babys zu besuchen.
  • Tickets: Babys gelten als "Schoßkinder" und sind kostenlos. Ab dem Alter von 3 Jahren ist eine Eintrittskarte zum Kindertarif erforderlich.

Ausschnitt aus einer Rechtsauskunft vom Amt der OÖ. Landesregierung vom 19.8.2025:

In § 9 Oö. Jugendschutzgesetz 2001 (Oö. JSchG 2001) ist festgelegt, dass Jugendlichen keine jugendgefährdenden Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien, zugänglich gemacht werden dürfen. Die Verantwortung liegt in diesem Zusammenhang auch beim Kinobetreiber, geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine altersadäquate Vorführung sicherzustellen.

Nach § 4 Oö. JSchG 2001 dürfen Erwachsene Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern. Sie haben sich so zu verhalten, dass Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen und sozialen Entwicklung nicht geschädigt werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass den in ihrem Einflussbereich befindlichen Jugendlichen keine jugendgefährdenden Informationen, Unterhaltungen, Darbietungen oder Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien zugänglich werden. Das bedeutet, dass auch unter der Begleitung Erwachsener, Jugendliche Filme nicht sehen dürfen, die für sie altersmäßig nicht geeignet sind.