Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Hausordnung

  1. Der Vertrag zwischen Kinobetreiber und Kinobesucher über den Besuch einer Filmvorführung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Kinobesucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Kinobesucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken vorbestellt.
  2. Mit der Übertragung der Kinokarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Kinokarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
  3. Für Personen, die sich in den Kinoräumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

 

Online Kartenreservierung und -kauf

Unter www.starmovie.at können Sie Kino-Tickets online reservieren. kaufen und zu Hause über einen Drucker ausdrucken. Beim Online-Kartenkauf wird Ihnen der Kartenpreis vom aktuellen Guthaben Ihrer VIP-Card abgebucht. Reicht dieses Guthaben nicht aus, ist der Online-Kartenkauf n icht möglich.

 

Sie können dann nur die Karten online reservieren und bei der Kasse abholen. Bitte reservieren oder kaufen Sie Ihre Plätze immer direkt anschließend an bereits vergebene Plätze. Es sollte kein Sitz zwischen bereits belegten Plätzen frei bleiben, da dieser dann schwer zu vergeben ist. Star Movie behält sich vor, Online-Reservierte Karten in einer Reihe zu verschieben. Dies erfolgt nach dem „Best place-System“. Online-Reservierung- und –Kauf-Möglichkeiten enden eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Vorstellung.

 

Erwerb von Kinokarten

  1. Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Filmvorführung ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  2. Der Kinobesucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Kinovorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  3. Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, Kinobesuchern, die andere Kinobesucher oder Mitarbeiter des Kinobetreibers belästigen und/oder die sich Anordnungen des Kinopersonals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
  4. Bei Vorbestellung müssen die Eintrittskarten spätestens 30 Minuten vor der Filmvorführung abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann der Kinobetreiber ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung verkaufen.
  5. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.

 

Zutritt zu den Kinosälen

  1. Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Kinokarte ausgewiesen. Der Kinobetreiber ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Kinobesucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.
  2. Kinosäle dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Kinobetreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. den Kinobesucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren. Sollte ein Besucher ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, so hat der Besucher sofort eine Strafzahlung von 60 Euro dem Kinopersonal zu leisten.
  3. Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Kinobesucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Kinosaals an der Kinokassa abzugeben und nach dem Verlassen des Kinosaales abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag der Vorstellung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.
  4. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, in die Kinosäle ist mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist jedenfalls unzulässig.
  5. Das Kinopersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Kinobesuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Kinosaales zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Kinobesucher die Durchsuchung, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers in den Kinosaal heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in den Kinosaal mitgenommen hat, wird der Kinobesucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen.
  6. Die Mitnahme von Tieren (jeglicher Gattung) – ausgenommen Blindenführhunde und Partnerhunde für behinderte Menschen – zu Kinofilmvorführungen ist nicht gestattet. Blindenführhunde und Partnerhunde für behinderte Menschen können unter der Voraussetzung des Tragens eines Beißkorbes und angelegter Leine bei Nachweis der entsprechenden Behinderung (Behindertenpass) und der Ausbildung zum Blindenführhund / Partnerhund zu den Kinofilmvorführungen mitgenommen werden. Hierfür ist kein gesondertes Entgelt zu entrichten. 

 

Verhalten in den Kinosälen

  1. Kinobesucher können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie:
    a) sich weigern, ihren auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
    b) andere Kinobesucher vor oder während der Filmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
    c) Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen;
    d) Waffen oder sonstige gemäß Punkt 11. verbotene Gegenstände - in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
    e) ohne Genehmigung des Kinobetreibers Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen.
    f) im Kinosaal rauchen
    g) Eintrittskarten für Filmvorführungen lösen, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben, unabhängig davon, ob die Karte persönlich gekauft wurde.
  2. Nach dem Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt in den Kinosälen ist nach dem Ende der Filmvorführung unzulässig.
     

Nutzungsbedingungen Star Movie VIP-Card

  1. Mit der Star Movie-VIP-Card können Sie im Kinokarten kaufen, solange ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Andernfalls können Sie die Kinokarten online oder telefonisch reservieren. In seltenen Ausnahmefällen kann ein kurzfristiger Saaltausch oder eine andere programmtechnische Änderung stattfinden. Bitte vergewissern Sie sich im Kino, in welchem Saal der Film gezeigt wird und beachten Sie die Informationen an der Kinokasse. Bei Saaltausch bekommen Sie selbstverständlich kostenlos eine gleichwertige Ersatzkarte an der Kinokasse.
  2. Die VIP-Card ist eine Geldwertkarte von Star Movie und bleibt Eigentum des Herausgebers.
  3. Der Karteneinsatz beträgt 1 Euro.
  4. Mindestbeladung: laut aktueller Infos auf starmovie.at
  5. Bei Missbrauch wird der Zugang zum Onlinebereich gesperrt. Missbrauch liegt unter anderem auch dann vor, wenn der Login nicht mit der Absicht zu reservieren/kaufen genutzt wird oder reservierte Karten nicht abgeholt werden. Jeglicher gravierender Missbrauch der VIP-Card hat die sofortige Sperre und den Einzug zur Folge.
  6. Bei Verlust oder Diebstahl der VIP-Card rufen Sie bitte umgehend die Kinohotline an. Ihre VIP-Card wird dann sofort gesperrt. Ein Schadenersatz kann nicht geleistet werden.
  7. Ihre Daten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch weiter verarbeitet und nicht an Dritte weiter gegeben.
  8. Sie können jederzeit die Löschung der personenbezogenen Daten (ausgenommen Vorname und Nachname) verlangen. Damit erlischt jedoch automatisch der Zugang zum Onlinebereich.
  9. Änderungen dieser Bestimmungen und Anpassung der ermäßigten Eintrittspreise vorbehalten.
  10. Eine Bezahlung von Karten mit VIP-Card ist nur mit Vorlage der VIP-Card möglich.
  11. Eintrittspreise, Ermäßigungen oder Mindestaufladebeträge können geändert werden.
  12. Sie erhalten ab VIP-Card-Anlage von Star Movie Newsletter mit Programm- und Eventinformationen. Den Newsletter können Sie jederzeit online stornieren.
  13. Alle Eintrittspreise werden in unregelmäßigen Abständen nach Maßgabe des Kinobetreibers angepasst.
  14. Der Gebrauch des auf die VIP-Card aufgeladenen Geldbetrages für den bargeldlosen und ermäßigten Bezug von Kinokarten und für den bargeldlosen Bezug von Kinobüffetartikeln ist ab der Ausstellung der Karte laut gesetzlicher Verjährungsfrist auf 30 Jahre limitiert. Nach Ablauf der erwähnten Frist erlischt die Gültigkeit der Karte. Das Guthaben auf der VIP-Card wird nicht in Geld erstattet oder bar abgelöst. Das geladene Guthaben wird nicht verzinst.

    Wird das Star Movie VIP-Card-Programm eingestellt, so erhalten die VIP-Card-Besitzer den auf der Karte aufgeladenen Restbetrag in Form eines Wertgutscheins.

  15. Das Kinopersonal hat das Recht aber nicht die Verpflichtung, Einsicht in einen Lichtbildausweis des VIP-Card Nutzers zu nehmen, um die Übereinstimmung der Identität zur an der Kinokasse vorgelegten VIP- Card, vorzunehmen.

 

*Aufpreise bei Filmen mit Überlänge, 3D-Format oder nach Vorschreibung durch Filmverleihfirmen laut Kassenaushang bei allen angegebenen Preisen möglich. 

 

Verbot von Film- und Tonaufnahmen

  1. Filme (Laufbildwerke) sind uhrheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung ist daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
  2. Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass ein Kinobesucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das Kinopersonal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs StPO).
  3. Das Kinopersonal wird die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan bekannt geben.
  4. Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der Kinobesucher auf Aufforderung des Kinopersonals, seine Identität nachzuweisen nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des Kinopersonals übergibt. Der Kinobetreiber wird in diesem Fall unverzüglich für die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zur Klärung des Sachverhalts einleiten. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem Kinobesucher an der Kinokassa zurückerstattet. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Kinobesuchers erfolgen.

 

Verhalten am Grundstück

  1. Das Halten und Parken darf ausnahmslos nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erfolgen.
  2. Das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht als Parkplätze gekennzeichneten Flächen ist ausnahmslos untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
  3. Das Konsumieren von Alkohol ist am gesamten Außengelände des Centers verboten.
  4. Das am Boden werfen von Müll oder ähnlichem ist verboten.
  5. Das Lärmen am gesamten Außengelände ist untersagt.

 

Verhalten im Center in Räumen außerhalb der Kinosäle

  1. Im gesamten Center darf nicht gelärmt werden.
  2. Die Mitnahme von Tieren aller Art ist ausnahmslos untersagt. Ausgenommen sind die ausgewiesenen Gastgartenflächen der Mieter/Pächter bzw. Assistenzhunde.
  3. Das zu Boden werfen von Müll, Zigaretten oder ähnlichem ist untersagt.
  4. Das Mitnehmen von Waffen ist verboten.

 

Rauchen

Im gesamten Center gilt Rauchverbot laut österr. Tabakgesetz. Bitte beachten Sie die Bestimmungen in den Gastronomiebetrieben.


Fotografie

Es wird darauf hingewiesen, dass im Kinogebäude bei Veranstaltungen Fotos und Videos angefertigt werden können und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können. Diese können in verschiedenen sozialen Medien und auf Websiten von Star Movie veröffentlicht werden. 
 

Personen die sich nicht an die Hausordnung halten werden ausnahmslos, vorbehaltlich einer Besitzstörungsklage, vom Gebäude und Gelände verwiesen. Es wird das jeweils gültige Jugendschutzgesetz beachten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung in allen STAR MOVIE- Kinobetrieben.

Fassung: 17.6.2022